Digitaler JudoPass: Übergangsregelungen/-fristen digitaler JudoPass

Übergangsfrist bis zum 30.06.2024!

Während dieser Übergangsfrist könnt ihr mit den „Personalisierten Jahreslizenzen“ alle Funktionen auch ohne digitalen JudoPass nutzen. Dafür muss der Verein nur den Namen des Judomitglieds einer Jahreslizenz zuordnen und erhält dann einen personalisierten QR-Code.

Dieser personalisierte QR-Code kann anschließend ausgedruckt und in den bisherigen Judopass eingeklebt werden.

Wichtig: Für diese Zwischenlösung müssen die Vereine und Verbände bei DokuMe im Portal angemeldet sein. Ein Mitgliederimport ist dazu noch nicht notwendig.

Für alle WettkämpferInnen gilt, dass die Wettkampflizenz ab dem 01.01.2024 nur noch in Verbindung mit einem digitalen JudoPass erstellt und verlängert werden kann. Judoka, die eine Wettkampflizenz benötigen, brauchen also zur Teilnahme an Wettkämpfen ab dem 01.03.2024 einen digitalen JudoPass (bis zum 29.02. gilt wie bisher die Jahresmarke des Vorjahres).