An die Mitglieder des Bremer Judo-Verbandes

Lockerungen der Corona-Beschränkungen für Kontaktsportarten

Liebe Judoka, liebe Sportfreunde,

mit Erleichterung haben wir die weiteren Lockerungen der Beschränkungen zu Eindämmung der Corona-Pandemie zur Kenntnis genommen, die mit der Neunten Coronaverordnung der Freien Hansestadt Bremen vom 24.06.2020 bekanntgegeben wurden.

Die den Kontaktsport betreffenden Lockerungen geben uns wieder mehr Freiräume unseren Sport zu betreiben, übertragen uns damit aber auch ein sehr hohes Maß an Verantwortung.

Dem Verordnungstext folgend, sind Kontaktsportarten für Trainingsgruppen mit bis 10 Sportlern auch unter Vernachlässigung der allgemein geltenden Abstandsregeln zulässig.

Damit darf das Judotraining ab sofort wieder unter bestimmten Bedingungen mit Partner durchgeführt werden.

Ein Wettkampfbetrieb in Turnierform ist darüber hinaus allerdings noch nicht vorgesehen.

Leider gilt diese Regelungslockerung zunächst nur für die in Bremen ansässigen Vereine. Die assoziierten Vereine mit Trainingsstätten außerhalb Bremens müssen sich zunächst weiterhin an die Abstandsregeln Niedersachsens halten.

Gleichwohl gelten alle weiteren bisherigen Einschränkung im aktiven Sport weiter und sind im Falle des Kontakttrainings in noch höherem Maße zu beachten.

Der Bremer Judoverband rät seinen Vereinen daher mit der neuen Regelung äußerst vorsichtig umzugehen und neben den bekannten Abstands- und Hygieneregeln folgende Grundsätze zu beachten:

  1. Bildung fester und damit geschlossener Trainingsgruppen von max. 10 Personen einschließlich Trainer/Betreuer, die für eine längeren Zeitraum (mehrere Wochen) gemeinsam trainieren und nicht in weiteren anderen vergleichbaren Trainingsgruppen ohne Abstandsgebot aktiv sind. Soweit möglich sollten sogar feste Trainingspartnerschaften gebildet werden.
  2. Bei kleineren Trainingsräumen begrenzt sich die mögliche Teilnehmerzahl zusätzlich durch eine Mindestraumgröße von 20m2 pro Teilnehmer.
  3. Erfassung und Dokumentation der Trainingsteilnehmer jeder einzelnen Trainingseinheit.
  4. Verwendung des Risikoabschätzungsbogen als Teilnahmevoraussetzung vor Aufnahme des Trainings entsprechend dem in der Anlage beigefügten Formulars, das für die Teilnahme an anstehenden Maßnahmen des BJV obligatorisch sein wird. Bei Minderjährigen sollte stets auch die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
  5. Reinigung/Desinfizierung der Matten und der Trainingsgeräte nach jeder Trainingseinheit soweit eine Nutzung innerhalb der nächsten drei Tage vorgesehen ist oder sein könnte. Es darf nur Sportmaterial benutzt werden, das auch desinfiziert werden kann.
  6. Beachtung der nachfolgend genannten persönlichen Hygieneregeln:
    • Die Hände müssen vor der Sportstunde desinfiziert oder mit Wasser und Seifegereinigt werden.
    • Alle Mitglieder kommen weiterhin umgezogen, das heißt in Judogi, zurTrainingsstunde. Die Umkleidekabinen sollten nur zum Wechseln der Schuhe benutzt werden. Jedoch ist aufgrund der Raumgröße der Umkleidekabinen ist nur eine eingeschränkte Personenzahl gleichzeitig zulässig.
    • Toiletten und Waschräume können genutzt werden. Die Duschen sind noch nicht geöffnet. Das Duschen erfolgt zu Hause.
    • Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden. Auf jeden Fall ist draußen vor der Tür vor Einlass gebührenden Abstand einzuhalten. Auf dem Weg von der Eingangstür bis in die Sporthalle ist aufgrund der Enge einen Mundschutz zu tragen.
    • Zuschauerinnen und Zuschauer sind beim Training nach wie vor ausgeschlossen.
    • Getränkeflaschen (die zu Hause gefüllt werden) können nur für den eigenen Bedarf mitgebracht werden
  7. Darüber hinaus behalten die von DOSB und DJB definierten Leitplanken für den Trainingsbetrieb in Hallen weiterhin ihre Gültigkeit:
    • Trainingsbetrieb in der Halle nur unter Anleitung eines Übungsleiters/Trainers
    • Die Teilnahme am Training muss immer freiwillig sein.
    • Die Judoregeln sollen strikt eingehalten werden. Begrüßung und Verabschiedung erfolgen ausschließlich mit einer Verbeugung.
    • Vor jedem Training muss jeder Trainierende (bzw. Erziehungsberechtigte) den Gesundheitsrisiko Fragebogen des DJB (nach Anlehnung an den des DOSB) ausfüllen.
    • Die Anzahl der Trainierenden pro Matte müssen reduziert und reglementiert werden. Wir empfehlen einen Platz von mindestens 6 m2 pro Kampfpaar. Dadurch definiert sich die Anzahl an Kämpfern zeitgleich in einer Trainingshalle.
    • Es müssen ständige Trainingspaare gebildet werden (unter Berücksichtigung der Wohngemeinschaften, wie z.B. bei Geschwistern).
    • Es dürfen keine Partnerwechsel während eines Trainings durchgeführt werden.
    • Trainingspartner sollten nach Möglichkeit über mehrere Tage/Wochenbeibehalten werden.
    • Die Trainingsgruppen/Trainingspaare müssen vom Verein dokumentiert werden.
    • Trainingszeiten sollten dann verkürzt werden, wenn die Anzahl der Judoka einer Trainingsgruppe, die zulässige Gesamtzahl Hallenkapazität pro Einheit überschreitet. Zweimal 45min mit 10 Kämpfern sind effektiver als einmal 90 min mit 20 Kämpfern (darüber hinaus können Trainingshausaufgaben gegeben werden).
    • Der Trainer bzw. Prüfer soll sich am Mattenrand aufhalten und trägt einen Mundschutz.
    • Zu empfehlen sind Trainingsinhalte, wie z.B. Techniktraining, Judoimmitations- training, etc.
    • Zu empfehlen ist auch das Ablegen und Abnehmen von Kyu-Prüfungen.
    • Trainierende sollten Mund-Nasen-Schutz tragen.
    • Eltern und sonstige Zuschauer haben keinen Zutritt zur Trainingsstätte.
    • Vor, während und nach dem Training muss jeder Kämpfer die Hygieneregeln beachten.
    • Im Idealfall gibt es einen separaten Eingang und Ausgang (Notausgang) in der Halle. Ankommende und abgehende Kämpfer müssen räumlich getrennt bleiben, es dürfen niemals mehr Kämpfer gleichzeitig in der Halle sein, als die durch die Größe der Mattenfläche definierte Anzahl.
    • In der Trainingshalle ist nach Möglichkeit nach jedem Training eine Stoßbelüftung durchzuführen.
    • Die Trainingsmatte sollte regelmäßig desinfiziert werden. Ideal ist eine Desinfizierung nach jedem Training. Der DJB empfiehlt eine Reinigung nach jedem Trainingstag. Zwingend notwendig ist eine Desinfektion der Mattenfläche einmal pro Woche.Anm.: Die Regelungen, die durch die Neunte Coronaverordnung außer Kraft gesetzt wurden, sind kursiv geschrieben und durchgestrichen.

Welche Möglichkeiten sich aus den neuen Lockerungsregeln für unseren Sport-, Trainings- und Lehrgangsbetrieb ergeben, werden wir umgehend im Kreise des Vorstands besprechen.

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern eine erfolgreiche Rückkehr auf die Tatamis, viel Spaß beim Trainieren und das notwendige Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit den zurückgewonnenen Möglichkeiten.

Der Vorstand des Bremer Judo-Verbandes Bremen, den 28.06.2020